Borgdorf-Seedorf - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarkraftwerk“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgdorf-Seedorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09. Februar 2022 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 7 „Solarkraftwerk“ einzuleiten, um die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Das Gebiet des B-Planes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:
„südlich der L 49, südöstlich des Eichberges und östlich der Dorfstraße“ auf den Flurstücken 25/2, 27, 28, 36, 37 (tlw.), 38 (tlw.), 41/1 und 46/2 (tlw.), Flur 2, Gemarkung Borgdorf-Seedorf.
Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt öffentlich gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB).
Nortorf, den 28. Februar 2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor