Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Leistungsbeschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

 

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Teaser

Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schwager, Lisa

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401112
  • +49 1805 101170434
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 112
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Schwardt, Tanja

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401111
  • +49 1805 101170411
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 111
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