Meldebestätigung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Teaser
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
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Ausstellung einer Meldebescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Bichel, Anja
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401123
- +49 1805 101170459
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 123

Fieber-Timm, Catharina
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122