Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.


Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.


Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

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Die Trinkwasserversorgung  erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
  • Stadtwerke,
  • kommunalen Betriebe oder
  • privat-rechtliche Gesellschaften.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Weiterführende Informationen (extern):
Grundwassernutzung und Trinkwasserversorgung

Rechtsgrundlage

  • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Hauschildt, Silke

Fachdienst II/1 - Kämmerei

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Kolterjahn, Katrin

Fachdienst II/1 - Kämmerei

  • +49 4392 401237
  • +49 1805 101170430
  • E-Mail senden
  • Industriestr. 6 | Zimmer: 308
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Glöckner, Carina

Fachdienst II/1 - Kämmerei

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