Prostitution: Verbot - Auskunft
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Teaser
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Schwager, Lisa
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
- +49 4392 401112
- +49 1805 101170434
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 112

Schwardt, Tanja
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
- +49 4392 401111
- +49 1805 101170411
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 111