Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Teaser
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlagen
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Schwager, Lisa
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
- +49 4392 401112
- +49 1805 101170434
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 112

Schwardt, Tanja
Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung
- +49 4392 401111
- +49 1805 101170411
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 111