Sporthalle, Sportplatz nutzen
Leistungsbeschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Spezielle Hinweise für Amt Nortorfer-Land
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Teaser
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Sassi, Mounia
Fachdienst I/4 - Bildung, Kultur, Sport und Seniorenarbeit
- +49 4392 401220
- +49 1805 101170400
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 213